pressemitteilung
Innenministerium: bis zu drei Jahre Gefängnis für ein paar Wunderkerzen
26. August 2024
Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk äußert sich besorgt über die geplanten Änderungen im Straf- und Sprengstoffrecht. Die Maßnahmen zielen zwar auf Geldautomatensprengungen ab, treffen aber auch harmlose Verstöße unverhältnismäßig hart.
Undifferenzierte Strafen – überzogene Reaktion
Der Entwurf des Innenministeriums würde die Einfuhr von Feuerwerkswunderkerzen ohne CE-Kennzeichnung aus anderen EU-Ländern kriminalisieren. Was bislang in nicht-kommerziellen Kontexten als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, könnte künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafen geahndet werden.
Dieselben Strafen drohen für Verteilung und Transport nicht zertifizierter Feuerwerkskörper – „selbst wenn diese praktisch keine Gefahr darstellen", so der bvpk.
Fehlerhafte politische Herangehensweise
„Verschärfte Strafandrohungen reduzieren nicht zwangsläufig Kriminalitätsraten", sagt Vereinsvorstand Ingo Schubert. „Das ist kriminologisch längst erwiesen. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich Bürger:innen ohne kriminelle Absicht."
Während einige nicht zertifizierte Feuerwerkskörper ernsthafte Gefahren darstellen, handelt es sich bei vielen um harmlose Novelty-Artikel oder sammelbare DDR-Stücke mit minimalem Risiko.
Ursachenlösungen ignoriert
Statt pauschaler Kriminalisierung böten gezielte Geldautomaten-Sicherheitsverbesserungen praktische Prävention. Der bvpk fordert:
- Verpflichtende Implementierung von Geld-Färbe-Mechanismen in Geldautomaten
- Diese Technologie macht gestohlenes Bargeld unbrauchbar
- Wirksame Prävention statt Symbolpolitik
„Innenministerin Faeser setzt beim Thema Sicherheit ausschließlich auf Verbote statt auf wirksame Prävention", kritisiert Schubert. „Das ist reine Symbolpolitik zur Beruhigung der Bankenlobby."