rechtliches
Bund und Länder lehnen Feuerwerksverbote ab
22. November 2024
Der Bundesrat lehnte Vorschläge ab, die es Kommunen ermöglichen würden, Feuerwerk vollständig zu verbieten. Das Bundesinnenministerium stellte klar: Ein bundesweites Totalverbot von privatem Silvesterfeuerwerk wäre nicht verhältnismäßig.
Die Abstimmung
Am 22. November 2024 stimmte der Deutsche Bundesrat über verschiedene Initiativen zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ab, das Feuerwerk und pyrotechnische Materialien in Deutschland regelt.
Initiative Berlins
Berlin hatte vorgeschlagen, lokalen Behörden zu ermöglichen, vollständige Feuerwerksverbote in ihren Zuständigkeitsbereichen zu verhängen. Die Begründungen sollten erweitert werden auf:
- Tierschutz
- Naturschutz
- Umweltschutz
- Brandschutz
- Lärmschutz
- Gesundheitsschutz
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
Initiative Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz reichte einen separaten Vorschlag ein, um Kommunen zu ermöglichen, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in der Nähe von Tierheimen und Wildtiereinrichtungen zum Schutz des Tierwohls zu verbieten.
Entscheidung
Der Bundesrat lehnte beide Empfehlungen mit klaren Mehrheiten ab. Auch das Bundesinnenministerium (BMI) positionierte sich klar:
„Ein bundesweites Totalverbot von privatem Silvesterfeuerwerk wäre nicht verhältnismäßig."
Damit ist die politische Diskussion über weitreichende Feuerwerksverbote vorerst beendet.