Bund und Länder lehnen Feuerwerksverbote ab

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Bund und Länder lehnen Feuerwerksverbote ab

22. November 2024

Der Bundesrat lehnte Vorschläge ab, die es Kommunen ermöglichen würden, Feuerwerk vollständig zu verbieten. Das Bundesinnenministerium stellte klar: Ein bundesweites Totalverbot von privatem Silvesterfeuerwerk wäre nicht verhältnismäßig.

Die Abstimmung

Am 22. November 2024 stimmte der Deutsche Bundesrat über verschiedene Initiativen zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ab, das Feuerwerk und pyrotechnische Materialien in Deutschland regelt.

Initiative Berlins

Berlin hatte vorgeschlagen, lokalen Behörden zu ermöglichen, vollständige Feuerwerksverbote in ihren Zuständigkeitsbereichen zu verhängen. Die Begründungen sollten erweitert werden auf:

  • Tierschutz
  • Naturschutz
  • Umweltschutz
  • Brandschutz
  • Lärmschutz
  • Gesundheitsschutz
  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

Initiative Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz reichte einen separaten Vorschlag ein, um Kommunen zu ermöglichen, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in der Nähe von Tierheimen und Wildtiereinrichtungen zum Schutz des Tierwohls zu verbieten.

Entscheidung

Der Bundesrat lehnte beide Empfehlungen mit klaren Mehrheiten ab. Auch das Bundesinnenministerium (BMI) positionierte sich klar:

„Ein bundesweites Totalverbot von privatem Silvesterfeuerwerk wäre nicht verhältnismäßig."

Damit ist die politische Diskussion über weitreichende Feuerwerksverbote vorerst beendet.

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