Wie war das eigentlich? Die Anfänge des Sprengstoffgesetzes

feuerwerksgeschichte

Wie war das eigentlich? Die Anfänge des Sprengstoffgesetzes

8. Dezember 2024

Die Beschränkung von Knallkörpern auf Silvester wird heute oft als selbstverständlich angesehen – doch diese Einschränkung ist weniger als 50 Jahre alt. Ein Blick in die Archive von Bundestag und Bundesrat zeigt, wie sich das entwickelte, was wir heute als normal empfinden.

Feuerwerk vor dem Sprengstoffgesetz

Feuerwerk erreichte deutschsprachige Regionen im späten 14. Jahrhundert und wurde über die Jahrhunderte zunehmend auch für einfache Menschen zugänglich. Die Tradition, das neue Jahr mit Feuerwerk zu feiern, lässt sich mindestens bis 1802 zurückverfolgen.

Die “Goldenen Zwanziger” markierten die Blütezeit der deutschen Kleinfeuerwerksproduktion: Rund 200 pyrotechnische Hersteller produzierten in Deutschland und exportierten Innovationen weltweit.

Nachkriegszeit (1953-1976)

Acht Jahre nach Kriegsende führten westdeutsche Behörden Feuerwerk in fünf Klassifizierungskategorien wieder ein:

  • Klassen I-II: genehmigungsfrei
  • Klassen III-V: Autorisierung erforderlich

Zusätzliche Vorschriften wurden von regionalen Regierungen kontrolliert – ein Flickenteppich an Regelungen.

Schaffung des Bundessprengstoffgesetzes (1976)

Die Bundesratsentscheidung von 1976 vereinheitlichte die fragmentierten regionalen Vorschriften. Innenminister Werner Maihofer führte die „Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltverbrechen" als Begründung an.

Der tatsächliche Treiber war jedoch die Gewährleistung „gleicher Behandlung der Bürger unabhängig vom Wohnort".

Die Silvesterbeschränkung (Oktober 1977)

Am 14. Oktober 1977 trat die erste Sprengstoffverordnung (SprengV) in Kraft. Sie beschränkte die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II erstmals auf den 31. Dezember und 1. Januar.

Die Begründung der Regierung:

„Reduzierung der Lärmbelästigung während des Jahres außer in der Neujahrszeit"

Oppositionsausschüsse argumentierten damals, es gäbe „keine signifikanten Probleme" durch ganzjährige Verwendung.

Aktueller Stand

Deutschland unterhält heute „eine der strengsten Feuerwerksvorschriften Europas" – nur 7 von 27 EU-Nationen beschränken Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ähnlich wie Deutschland auf den Jahreswechsel.

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